Zwei Seiten fehlen erstaunlich oft, obwohl sie schnell erstellt sind: Impressum und Datenschutzerklärung. Beide sind für geschäftlich genutzte Websites in Deutschland Pflicht, unabhängig von der Unternehmensgröße. Dieser Text ist eine praktische Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung — im Zweifel fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Impressum: was hineingehört
Die Anbieterkennzeichnung steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), davor im Telemediengesetz. Üblich sind:
- Name und Anschrift; bei Gesellschaften die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten
- eine Telefonnummer oder ein anderer Weg zur schnellen Kontaktaufnahme, dazu die E-Mail-Adresse
- Handelsregister und Registernummer, sofern vorhanden
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
- bei zulassungspflichtigen Berufen die Kammer, die Berufsbezeichnung und das Land der Verleihung
- bei redaktionellen Inhalten die verantwortliche Person
Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein — ein Link im Footer erfüllt das.
Datenschutzerklärung: was sie erklären muss
Art. 13 DSGVO verlangt, dass Sie zum Zeitpunkt der Erhebung verständlich sagen, was mit den Daten passiert. In der Praxis heißt das:
- wer verantwortlich ist und wie man diese Stelle erreicht
- welche Daten beim bloßen Aufruf anfallen, etwa Server-Logfiles, und wie lange sie bleiben
- was mit Formulardaten geschieht, warum sie erhoben werden und wann sie gelöscht werden
- welche Dienste Dritter eingebunden sind: Hosting, Schriften, Karten, Statistik, Werbepixel
- die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerde
Cookies und Einwilligung
Für Zugriffe auf dem Endgerät, die technisch nicht notwendig sind, braucht es nach § 25 TDDDG eine vorherige Einwilligung. Das betrifft Statistik- und Werbewerkzeuge, nicht aber den Warenkorb oder die Spracheinstellung.
Ein sauberer Banner erfüllt drei Bedingungen: Ablehnen ist genauso leicht wie Zustimmen, vor der Entscheidung wird nichts geladen, und die Wahl lässt sich später ändern. Wer nur Statistik einsetzt, kann darüber nachdenken, darauf ganz zu verzichten.
Die häufigsten Abmahnungen entstehen nicht aus komplizierten Fällen, sondern aus fehlenden Seiten und eingebundenen Diensten, die niemand aufgeschrieben hat.
Häufige Fehler
- Impressum als Bild statt als Text
- Datenschutzerklärung aus einem Generator, in der Dienste stehen, die gar nicht eingesetzt werden — oder umgekehrt fehlen
- Schriften, Karten oder Videos, die beim ersten Aufruf ohne Einwilligung von fremden Servern geladen werden
- Kontaktformular ohne Hinweis darauf, wofür die Daten verwendet werden
- Angaben, die nach einem Umzug oder einer Rechtsformänderung nie aktualisiert wurden
Wie wir es machen
Jede Seite von BNK Web geht mit Impressum und Datenschutzerklärung online, Schriften werden mit der Seite ausgeliefert statt von einem fremden Server, und Statistik oder Werbepixel laufen erst nach ausdrücklicher Zustimmung. Die Texte gehören Ihnen und lassen sich ändern, wenn sich an Ihrem Unternehmen etwas ändert.
